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Peter Riesch staatl.gepr. Berg- und Skiführer
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by contour 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Teilnehmer/innen, im beiderseitigen Interesse möchten wir die Grundlagen
festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen:
1.
Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind neben der Anmeldung und diesen
Teilnahmebedingungen die Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich
des Absatzes „Teilnahmevoraussetzungen“ sowie weitere Hinweise.
2.
Teilnehmen kann,
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die sich aus der Beschreibung der jeweiligen
Veranstaltung ergebenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Aus den Beschreibungen
der jeweiligen Veranstaltung kann sich ergeben, dass auch Minderjährige ab einem
bestimmten Alter mit Zustimmung ihrer Eltern teilnehmen dürfen. Wer sich zu einer
Veranstaltung anmeldet, versichert damit gleichzeitig, dass er die in der jeweiligen
Beschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Wenn sich während einer
Veranstaltung herausstellt, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder technischen
Gründen – weil er z.B. nicht schwindelfrei ist oder ähnliches – nicht teilnehmen
kann oder die Teilnahme nicht fortsetzen kann, so sind Rückerstattungsansprüche
ausgeschlossen. Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, obwohl er aufgrund der
Beschreibung wie? Oder wissen müsste, dass er hierfür nicht geeignet ist, haftet
für den hierdurch entstehenden Schaden.
3
. Die Preise ergeben sich aus der Beschreibung
der jeweiligen Veranstaltung. Vereinbarungen durch welche hiervon abweichende Preise
vereinbart werden, bedürfen ebenso wie eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses
selbst zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Gesamtpreis ist jeweils vollständig
im Voraus mit der Anmeldung zu bezahlen. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer den vollständigen
Preis bezahlt hat.
4.
Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag
zurücktreten, was Sie in Ihrem eigenen Interesse ggf. schriftlich tun sollten. Bei
Rücktritt kann bergundski.com anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung
die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis,
in Rechnung stellen: - bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Veranstaltung
entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Person - bei Rücktritt
vom 20. bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% des Gesamtpreises - bei
Rücktritt vom 14. bis 1 Tag vor Beginn der Veranstaltung 70% des Gesamtpreises -
bei Rücktritt am Tag des Beginns der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 90%.
5.
bergundski.com kann keine Garantie für den versprochenen Erfolg der Veranstaltung
übernehmen. Minderungs- oder Rückgewährungsansprüche wegen nicht eingetretener Erfolgserwartung
sind ausgeschlossen. Es kann sein dass z.B. bei ungünstigen Witterungsbedingungen
(Schneefall, Nebel, Regen, Lawinengefahr, Gewittergefahr) die Veranstaltung nur
unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht durchführbar ist. Mit solchen Witterungsverhältnissen
muss im Gebirge immer und zu jeder Jahreszeit gerechnet werden und diese sind auch
nicht immer vorhersehbar. Dies macht auch sicherlich einen Teil des Reizes und Abenteuercharakters
des Bergsports aus. Die Beschreibung einer Veranstaltung ist deshalb auch als vorläufig
anzusehen und kann bei Bedarf jederzeit geändert oder durch Alternativen ersetzt
werden. Unsere Bergführer werden Sie natürlich darüber rechtzeitig informieren und
Ihre Wünsche weitestgehend mit einbeziehen.
6.
Der Umfang unserer Leistung ergibt
sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Falls eine Veranstaltung
aus witterungsbedingten Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht mit dem geplanten
Ablauf durchgeführt werden kann, wird sich bergundski.com ein gleichwertiges Ersatzprogramm
überlegen. Änderungen oder Abweichungen von den jeweiligen Beschreibungen sind bei
Veranstaltungen im Gebirge aufgrund der Wetterlage, höherer Gewalt oder auch in
den Teilnehmern liegender Erfordernisse jederzeit möglich. Deshalb kann keine Garantie
für eine genaue Einhaltung des nach der Beschreibung vorgesehenen Ablaufs übernommen
werden. Eine Minderung des Preises wegen Änderung des Ablaufs aufgrund von Umständen,
die bergundski.com nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Fahrten zu Veranstaltungen
mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören nicht zum Leistungsumfang von bergundski.com.
Insoweit kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und den jeweiligen
Verkehrsunternehmen zustande. Entsprechend ist insoweit auch jegliche Haftung von
bergundski.com ausgeschlossen.
7.
Den Anordnungen unserer Bergführer ist unbedingt
Folge zu leisten. Teilnehmer, die sich hieran nicht halten, können von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden.
8.
Die jeweiligen Veranstaltungen können grundsätzlich nur
durchgeführt werden, wenn die in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird. Wenn dies nicht der fall ist, kann bergundski.com bis 5 Tage vor
der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten dann den bezahlten Teilnahmepreis
in voller Höhe zurück.
9.
Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung,
Auslandskrankenversicherung etc. sind Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen die ELVIA
Reiseversicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastraße 26,
81543 München.
10.
Die vertragliche Haftung von bergundski.com für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit
bergundski.com für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften in gleicher Weise
auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
11.
Die Teilnahme erfolgt selbständig und eigenverantwortlich.
Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Wir
weisen aber darauf hin, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko
besteht (Absturz, Lawinen, Steinschlag etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche
Vorbereitung und Durchführung der von bergundski.com eingesetzten Bergführer nicht
vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine Restrisiko muss
der Teilnehmer selbst tragen. Dass jeder für seine Trittsicherheit selbst verantwortlich
ist, ist eigentlich selbstverständlich. Ersatzansprüche eines Arbeitgebers des Teilnehmers
wegen sich aus Verletzungen bei unseren Veranstaltungen ergebenden Ausfallzeiten
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber selbst unser Vertragspartner
ist.
12.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistung hat der
Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung
uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen bergundski.com
verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag
enden sollte. Bei Verhandlungen über einen solchen Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder bergundski.com
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.